Es ist einfach nicht zu glauben:
Auch im Jubiläumsjahr 2017, in dem die Buschdorfer noch mehr zusammen wachsen sollten,
muss die Presse berichten:

"Der Taufschein weist den Schulweg - taz.de - 5.6.2017"

.

Siehe auch Kurze Beine Kurze Wege

Die ehemalige Info-Seite der Elterninitiative

„Aktion für eine ortsnahe Grundschule in Buschdorf“


Abstimmung 2011

Die Grundschule in Buschdorf bleibt eine KGS, obwohl der Elternwille eindeutig pro GGS ist.

Das Ergebnis der Abstimmung zur Schulartänderung an der KGS Buschdorf (16.-18.5.2011)

212 mögliche Stimmen, davon sind
152 Stimmen abgegeben worden, alle sind gültig
116 Stimmen waren für die GGS und
 36 Stimmen waren für die KGS

Die Grundschule bleibt eine KGS. Hätten 142 Eltern für die GGS gestimmt, dann wäre die Schulart der Grundschule umgewandelt worden.

Die heutigen Ergebnisse sind ähnlich wie bei der letzten Wahl 2010
204 mögliche Stimmen
152 abgegebene Stimmen, davon stimmten
123 für GGS und
 29 für die KGS.

In beiden Abstimmung haben sich jeweils mehr als die Hälfte der Eltern der Grundschule in Buschdorf für eine GGS ausgesprochen. Und jeweils unter 20 % für eine KGS gestimmt.

Unserer Meinung nach ist der Elternwille eindeutig pro Gemeinschaftsgrundschule. Dieses Ergebnis wird in der Politik sicher zur Kenntnis genommen.

  • Pressemitteilung der Stadt Bonn: hier !
  • General Anzeiger Bonn: hier !


Chronologie


Antrag zur Schulartänderung zum Schuljahr 2011/2012 beim Schulamt gestellt:

Ende Dezember sind über 100 Anträge der Elternschaft der KGS Buschdorf auf Schulartänderung beim Schulamt eingegangen. Diese Eltern sind der Meinung, dass die Schulart Katholische Grundschule (KGS) für Buschdorf nicht die richtige Schulart ist.

Dies ist ein neuer Versuch, die KGS Buschdorf in eine Gemeinschaftsgrundschule (GGS) umzuwandeln.


Artikel in ZEIT-ONLINE



Rektorin und Konrektorin verlassen KGS Buschdorf zu Beginn 2011

Nun werden Nachfolger/innen gesucht. Die Rektorinnenstelle kann an der KGS Buschdorf nach Auskunft der Bezirksregierung nur mit einer katholischen Lehrkraft besetzt werden. Das heißt, dass die Konfession ein vorrangiges Auswahlkriterium ist und es somit keine Bestenauswahl aus allen Bewerbungen gibt.



Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2011/2012 - Bonn, September 2010

Die Landesregierung hat zum Juni 2010 gewechselt und zu unserem Bedauern bis heute keine Änderungen zu den Aufnahmekriterien am Schulgesetz vorgenommen. Das heißt, dass zum Schuljahr 2011/2012 katholische Kinder an der KGS Buschdorf wieder vorrangig einen Platz erhalten und Buschdorfer Kinder eventuell nicht angenommen werden.

Aufgrund des Engagements der Elterninitiative „Kurze Beine - Kurze Wege“ (http://www.kurzebeinekurzewege.de ) hat das Schulamt der Stadt Bonn die Aufnahmekriterien modifiziert. Kinder, deren Eltern unterschreiben, dass sie für ihr Kind eine Unterrichtung und Erziehung im katholischen Bekenntnis wünschen, sind den katholisch getauften Kindern gleich zu stellen.

Hier ein Auszug aus dem Antrag:


Quelle: http://www.donatusschule.de


Diese Erklärung beinhaltet, dass auf den Anspruch auf Religionsunterricht im eigenen Bekenntnis verzichtet wird. Viele Eltern nicht getaufter Kinder werden bei der Anmeldung für das Schuljahr 2011/2012 eine entsprechende Erklärung unterschreiben, um ihrem Kind einen Platz an der KGS Buschdorf zu sichern. Aber für viele konfessionslose oder anders konfessionelle Familien ist eine solche Erklärung nicht akzeptabel, da zu befürchten ist, dass zukünftig nur katholischer Religionsunterricht stattfinden wird. Bisher gibt es an der KGS Buschdorf seit Jahrzehnten katholischen und evangelischen Religionsunterricht sowie regelmäßige Kirchenbesuche.

Hier sind einige der offenen Fragen, die Eltern auch dieses Jahr wieder bewegen:

  • Wenn alle Eltern die Erklärung unterschreiben, wird es dann keinen evangelischen Religionsunterricht an unserer Grundschule geben?
  • Müssen alle Kinder am katholischen Religionsunterricht teilnehmen?
  • Wie viele katholische Kinder von außerhalb werden dieses Jahr angemeldet?
  • Wie viele Kinder aus Buschdorf erhalten keinen Platz?


Platzvergabe zu Schuljahr 2010/2011:

Die Eltern der katholischen Schulanfänger 2010/2011 wurden Anfang März informiert, ob sie für ihr Kind einen Platz erhalten oder nicht. Alle anderen Eltern wurden Mitte März informiert. Hätten sich zwischen dem 1. März und dem 15. März 2010 noch weitere katholische Kinder an der KGS Buschdorf angemeldet, dann hätten sie vorrangig einen Platz bekommen. Von den 73 im November 2009 angemeldeten Kindern sind 56 aufgenommen worden. Zum Schuljahr 2010/2011 wurden fünf Kinder aus Buschdorf abgelehnt und sechs katholische Kinder von außerhalb aufgenommen.



Wahl zur Schulartänderung im Schuljahr 2010/2011 - Bonn, im März 2010

In der Zeit vom 22.3. bis 24.3.2010 fand die Abstimmung über die Schulartänderung statt. 152 Eltern sind zur Abstimmung gekommen. Davon haben 123 für eine Umwandlung gestimmt. Diese Anzahl reicht nach dem Schulgesetz nicht aus, um die Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule(GGS) umzuwandeln. Es wäre eine 2/3 Mehrheit für die Umwandlung zur GGS notwendig gewesen, also 136 Stimmen.

Die KGS Buschdorf bleibt eine katholische Bekenntnisgrundschule.



So fing es an - Bonn, im Februar 2010

An alle interessierten Buschdorfer,

im Oktober 2010 hat mehr als die Hälfte der Elternschaft der Katholischen Grundschule Buschdorf ein Verfahren zur Schulartänderung von einer Katholischen Bekenntnisgrundschule (KGS) in eine Gemeinschaftsgrundschule (GGS) angestoßen.

Warum? Im Jahr 2005 hat die Landesregierung die Schulgesetze geändert, so dass Eltern ihre Kinder an jeder beliebigen Grundschule in Stadtgebiet anmelden können. Durch die freie Grundschulwahl kann es dazu kommen, dass einige Schulen höhere Anmeldezahlen als verfügbare Plätze haben. In diesem Fall muss die Schulleitung eine Auswahl treffen. Das aktuelle Gesetz der Landesregierung teilt deshalb Grundschulen in „Gemeinschaftsgrundschule“, „(katholische oder evangelische) Bekenntnisgrundschule“ oder „Weltanschauungsschule“ ein. An katholischen Bekenntnisgrundschulen sind Kinder mit katholischem Bekenntnis zu bevorzugen, so sind die Vorgaben, die die Stadt Bonn aus den Landesgesetzen hergeleitet hat und den Bonner Schulleitungen als Kriterienkatalog vorgibt.

Die KGS Buschdorf ist eine katholische Bekenntnisgrundschule in städtischer Trägerschaft, d.h. die Kirche leistet keinen finanziellen Beitrag am Unterhalt der Schule. Dieses Jahr werden an der KGS Buschdorf von den 73 angemeldeten Kindern weniger als 60 Kinder einen Platz bekommen. Die angemeldeten katholischen Kinder erhalten auf jeden Fall einen Platz unabhängig davon, wo sie wohnen, d.h. alle angemeldeten katholischen Kinder aus Graurheindorf können ab Sommer in Buschdorf in die Grundschule gehen. Einige Kinder mit evangelischer, muslimischer oder keiner Religionszugehörigkeit aus Buschdorf erhalten keinen Platz. Alle nicht katholischen buschdorfer Familien sind durch Anwendung dieses Aufnahmeverfahrens verunsichert und haben große Sorge, wo ihre Kinder ab Sommer in die Schule gehen.

Das finden viele Menschen ungerecht.

Dies ist nur eines der Argumente, warum wir die Umwandlung in eine GGS möchten, denn an der GGS gilt Wohnortsnähe als das wichtigste Auswahlkriterium bei der Platzvergabe. Weitere Informationen finden Sie z.B. in den anhängenden pdf Dokumenten, auf der Stellwand in der KGS Buschdorf, beim katholischen Schulreferat, im Internet, in Funk und Presse.

Die Umwandlung zur Schulart wird von der Schulleitung und vom Schulamt neutral begleitet.

Wir wünschen Ihnen eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema.

Wir sind aktive Mitmenschen (meist Eltern von Buschdorfer Kindern), die sich zur Initiative „Aktion für eine ortsnahe Grundschule in Buschdorf“ zusammengetan haben.


Infomaterial:
Handout2011.pdf
Flyer2011.pdf
Bekanntmachung aus Amtsblatt vom 4. Mai 2011
Internationaler Text

Ansprechpartner:
Karen Bißeling - Tel. 677481 - karen(at)bisseling.de
Silvia Bärwaldt - silbae(at)web.de
Anja Niemeier

Zitat:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (Grundgesetz - Artikel 3)